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AB.MUSIOL  Adrian Musioł 

Brzozowa Straße 8a  72-600 Swinemünde

 

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Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes vom 9. November 2018 zur Änderung des Gesetzes über die Seefischerei und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt 2018, Nr. 2340) am 1. Januar 2019 funktioniert das bestehende Bankkonto nicht mehr. Wenn Sie eine Überweisung online oder auf dem Postamt tätigen, geben Sie bitte die unten aufgeführten Kontonummern an:

einzelne Angler ("natürliche Personen"):

Die Zahlungen werden auf das Konto geleistet:

NBP O/Gdańsk

60 1010 1140 0003 5822 3100 0000

Bitte geben Sie im Titel der Überweisung an: "für die Ausübung der Freizeitfischerei für einen Zeitraum von ... (Woche/Monat/Jahr)" und "Vor- und Nachname".

Nur ein gültiger GEBÜHRENNACHWEIS berechtigt zur Ausübung der Freizeitfischerei in den Seegebieten der Republik Polen - vom Ufer aus oder von anderen schwimmenden Geräten als einem Schiff.

Die Höhe der Gebühr für die Ausübung der Freizeitfischerei durch Einzelpersonen bleibt unverändert (mit Ausnahme von Sportwettkämpfen, für die die Organisatoren nach gesonderten Vorschriften eine Genehmigung einholen, und mit Ausnahme von Schiffseignern, die eine Genehmigung für den Fischfang von ihren Schiffen aus besitzen) und beträgt für:

1) eine wöchentliche Fangzeit - 7 PLN;

2) eine monatliche Fangperiode - 11 PLN;

3) eine 12-monatige Fangperiode - 42 PLN,

und für Mitglieder kinderreicher Familien, die im Besitz einer Karte für kinderreiche Familien gemäß dem Gesetz vom 5. Dezember 2014 über die Karte für kinderreiche Familien sind (Gesetzblatt 2017, Pos. 1832) - 32 PLN.

Hinweis: Die Gültigkeitsdauer des Zahlungsnachweises beginnt mit dem Zeitpunkt der Zahlung und endet nach einer Woche, einem Monat bzw. einem Jahr, gerechnet ab dem Datum der Überweisung, das durch einen Stempel des Postamtes oder der Bank bestätigt oder auf einem Computerausdruck erstellt wurde. Gebühren für andere als die gesetzlich festgelegten Zeiträume sind unwirksam.

Der Nachweis über die Zahlung der Gebühr muss den Freizeitfischer eindeutig identifizieren, d.h. folgende Angaben zum Titel der Zahlung erkennen lassen: vollständiger Name, Vorname und Anschrift des Freizeitfischers sowie der gewählte Fangzeitraum (Woche, Monat, 12 Monate) und ist nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig, das dieselben Angaben enthält.

Stand 01.01.2023

Der Angler ist verpflichtet, sich über die aktuellen Gebührensätze zu informieren.